GFS Physik

 

 

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Themenvorschläge:        

1.)           Technische Kondensatoren (Jgst1.1)

2.)           Auf- / Entladung Kondensator  (Jgst1.1)

3.)           Oszilloskop (Jgst1.1)

4.)           Magnetfeld der Erde (Jgst1.1)

5.)           Teilchenbeschleuniger (Jgst1.1)                                         

6.)           "Teilchenzoo": Quarks und CO  (egal)

7.)    Modellbildung mit COACH oder EXCEL (z.B.: Selbst-induktion, Kond.,…) (Jgst1.2)

8.)    Funktionsweise einer Leuchtstoffröhre (Jgst1.2)

9.)    Brennstoffzelle (Jgst1.2; egal)

10.) Versch. harmonische Schwingungen (Jgst1.2)

11.) Musikinstrumente (Jgst1.2) (Eigenschwingungen …)

         12.)   Ausbreitung elekromag. Wellen (Jgst2.1)

         13.)   Radiowellen (Radio und Modulation) (Jgst2.1)

         14.)   Versch. Methoden zur Lichtgeschwindigkeitsbestimmung (Jgst2.1) 

Organisation der GFS am Gymnasium Eppingen

 

Rechtliche Grundlage:

Grundlage für die Durchführung der (zu Klassenarbeiten) Gleichwertigen Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) ist § 6 Abs.3 der NGVO:

  Neben den Klassenarbeiten werden gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen vorgesehen, die sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen beziehen.

Die Fachlehrer sorgen für eine Koordination dieser Leistungsfeststellungen. Zu diesen Leistungen ist jeder Schüler im Laufe der Jahrgangsstufen in vier Fächern seiner Wahl verpflichtet.

1. Zeitraum:

Die GFS werden in den ersten drei Halbjahren erbracht, über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Pro Halbjahr können höchstens zwei GFS erbracht werden. Pro Halbjahr können max. 2 GFS gehalten werden.

2. Bekanntgabe der Themen:

In den nächsten Tagen stellt der Fachlehrer der Kursstufe die Themen der GFS vor, die in seinem Fach durchgeführt werden können. Er informiert die Schüler auf der Grundlage der Absprachen inner- halb der Fachschaften über die Bewertungskriterien. Für 4-stündige Fächer sollten insgesamt etwa 12 GFS, für 2-stündige Fächer etwa 6, für Erdkunde und Gemeinschaftskunde 4 GFS angeboten werden. Im 2-stündigen Fach Sport werden keine GFS angeboten. Als andere Lernleistungen können auch Themen bearbeitet werden, die in Absprache mit dem Fachlehrer vom Schüler vorgeschlagen werden.

3. Wahlmodalitäten:

Der Schüler legt vor den Herbstferien in Absprache mit seinen Fachlehrern mindestens 2 der 3 (bzw. 4) Fächer fest, in denen er die GFS durchführen will. Gleichzeitig mit der Fächerwahl ist das Halbjahr im jeweiligen Fach anzugeben. Vor den Osterferien sind dann die noch fehlenden GFS festzulegen. Der Schüler muss sich hierbei auch festlegen, ob er 3 oder 4 GFS halten möchte (Zettel vom Tutor ausgehändigt).

Den Wahlbogen des Schülers erhalt der Tutor, der eine Kopie an den Oberstufenberater weiterleitet.

4. Überwachung:

Jeder Fachlehrer übergibt eine unterschriebene GFS-Liste mit Schülername und Halbjahr an den Oberstufenberater, der gegebenenfalls Unstimmigkeiten abklärt. Fachlehrer und Tutor überwachen die Durchführung der GFS.

5. Scheine:

Der Schüler bekömmt für die erbrachte Leistung vom Fachlehrer einen benoteten Schein, Tutor und Oberstufenberater erhalten je eine Kopie.

6. Krankheit:

Kann ein Schüler wegen Krankheit seine GFS zu dem vereinbarten Termin nicht erbringen, legt er eine ärztliche Bescheinigung vor. Der Fachlehrer bestimmt dann, wann und in welcher Form die GFS nachzuholen ist. Die GFS kann nicht entfallen, der Schüler muss sie in diesem Fach erbringen.

 

 

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