Organisation der GFS am
Gymnasium Eppingen
Rechtliche Grundlage:
Grundlage für die
Durchführung der (zu Klassenarbeiten) Gleichwertigen Feststellungen von
Schülerleistungen (GFS) ist § 6 Abs.3 der NGVO:
Neben
den Klassenarbeiten werden gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen
vorgesehen, die sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte,
darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich,
Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen
Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen
beziehen.
Die
Fachlehrer sorgen für eine Koordination dieser Leistungsfeststellungen. Zu
diesen Leistungen ist jeder Schüler im Laufe der Jahrgangsstufen in vier Fächern
seiner Wahl verpflichtet.
1. Zeitraum:
Die GFS werden in den ersten
drei Halbjahren erbracht, über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Pro
Halbjahr können höchstens zwei GFS erbracht werden. Pro
Halbjahr können max. 2 GFS gehalten werden.
2. Bekanntgabe der
Themen:
In den nächsten Tagen stellt
der Fachlehrer der Kursstufe die Themen der GFS vor, die in seinem Fach
durchgeführt werden können. Er informiert die Schüler auf der Grundlage der
Absprachen inner- halb der Fachschaften über die Bewertungskriterien. Für 4-stündige Fächer sollten insgesamt etwa 12 GFS, für 2-stündige Fächer etwa 6, für Erdkunde und Gemeinschaftskunde 4 GFS angeboten
werden. Im 2-stündigen Fach Sport werden keine GFS angeboten. Als andere
Lernleistungen können auch Themen bearbeitet werden, die in Absprache mit dem
Fachlehrer vom Schüler vorgeschlagen werden.
3.
Wahlmodalitäten:
Der Schüler legt vor den Herbstferien in Absprache
mit seinen Fachlehrern mindestens
2 der 3 (bzw. 4) Fächer fest, in denen er die GFS durchführen
will. Gleichzeitig mit der Fächerwahl ist das Halbjahr im jeweiligen Fach
anzugeben. Vor den Osterferien sind dann die noch
fehlenden GFS
festzulegen. Der Schüler muss sich hierbei auch festlegen, ob er 3
oder 4 GFS halten möchte (Zettel vom Tutor ausgehändigt).
Den Wahlbogen des Schülers
erhalt der Tutor, der eine Kopie an den Oberstufenberater
weiterleitet.
4.
Überwachung:
Jeder Fachlehrer übergibt
eine unterschriebene GFS-Liste mit Schülername und Halbjahr an den
Oberstufenberater, der gegebenenfalls Unstimmigkeiten abklärt. Fachlehrer und Tutor überwachen die Durchführung der
GFS.
5. Scheine:
Der Schüler bekömmt für die erbrachte Leistung vom Fachlehrer
einen benoteten Schein, Tutor und
Oberstufenberater erhalten je eine Kopie.
6.
Krankheit:
Kann ein
Schüler wegen Krankheit seine GFS zu dem vereinbarten Termin nicht erbringen,
legt er eine ärztliche Bescheinigung vor. Der
Fachlehrer bestimmt dann, wann und in welcher Form die GFS nachzuholen ist. Die
GFS kann nicht entfallen, der Schüler muss sie
in diesem Fach erbringen. | | |